Bitte beachten Sie aufgrund der Corona Richtlinien die neuen Spielregeln:


Öffnungs- und Küchenzeiten:

Von Mittwoch bis Freitag haben wir mittags von 12.00 Uhr -14.30 Uhr und abends von 17.00-21.00 Uhr für Sie geöffnet.

Samstag und Sonntag haben wir durchgehend von 12.00-21.- Uhr für Sie geöffnet.

Warme Küchen von 12-14.00 Uhr und von 17.00-20.00 Uhr.

Am Sonntag servieren wir Ihnen warme Speisen durchgehend von 12.00-20.00 Uhr.

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung d es Landes BWsind wir verpflichtet um 21.00 Uhr zu schließen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kapazitäten im Restaurant weiterhin eingeschränkt sind und wir um eine frühzeitige Reservierung bitten.


Einschränkung der Gästezahl an einem Tisch

Nach der aktuellen Fassung der Corona-Verordnung des Landes BW ist die Gästezahl an einem Tisch auf maximal zwei Haushalte mit nicht mehr als fünf Personen beschränkt (Kinder bis 14 Jahren und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt). Zählt ein Haushalt bereits fünf Personen oder mehr, so darf nur noch eine weitere Person hinzukommen (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt).


Testpflicht

Voraussetzung für Ihren Besuch ist das Vorlegen eines von einer zertifizierten Teststation ausgestellten negativen Corona Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist. Eine Testung bei uns vor Ort ist leider nicht möglich. Bitte suchen Sie eine der Teststationen in der Nähe auf. 

Alternativ dürfen wir Sie nach Vorlage eines Nachweises der vollständigen Impfung, welche mind. 14 Tage her sein muss,  (bspw. Impfausweis) oder Genesung ( mit Bescheinigung vom Arzt oder Gesundheitsamt) begrüßen.

Ohne eine der drei Voraussetzungen dürfen wir Sie nicht bewirten.


Hygienekonzept

Bitte beherzigen Sie die AHA-Regeln (Abstandhalten, Händedesinfektion und Schutzmaske) beim Besuch in unserem Restaurant. Das Tragen der Schutzmaske ist sowohl beim Betreten und Verlassen als auch beim Aufstehen vom Tisch während Ihres Aufenthaltes verpflichtend – drinnen wie draußen. 


Kontaktnachverfolgung

Weiterhin sind wir durch die Corona-Verordnung des Landes BW dazu verpflichtet die Kontaktdaten jedes Gastes für das Gesundheitsamt aufzuzeichnen. Dies ist am einfachsten in digitaler Form möglich. Um sich digital einchecken zu können, bitten wir zur Vorbereitung die Luca App herunterzuladen und sich mit der App zu registrieren.

Natürlich stehen auch Formulare bereit zum einschreiben.


Die Regelungen und Verpflichtungen können sich entsprechend des lokalen Infektionsgeschehens kurzfristig ändern. Wir bitten Sie deshalb, sich über die aktuell geltenden Vorschriften zu informieren.

Im ungünstigsten Fall ist es möglich, dass eine erneute Schließung des Restaurants angeordnet wird und Sie Ihren geplanten Besuch nicht wahrnehmen können. Doch wir hoffen das Beste.

 

Wir hoffen nun, dass unser Haus durch Sie, liebe Gäste, wieder mit Leben erfüllt ist.

 

Über Ihre Reservierung – online oder telefonisch – würden wir uns sehr freuen.

Ihre Familien Sibold und das ganze Team vom Waldfrieden

 
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